Krank und den Haushalt nicht mehr alleine schmeißen können? Die BARMER übernimmt in solchen Situationen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Den Antrag auf Haushaltshilfe bei der BARMER kannst du online, telefonisch oder schriftlich stellen. In diesem Artikel erfährst du genau, wie das geht, was du brauchst und worauf du achten solltest.
Wann hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Die BARMER zahlt eine Haushaltshilfe, wenn du wegen Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder einer medizinischen Reha deinen Haushalt nicht mehr selbst führen kannst. Wichtig ist dabei: Im Haushalt muss ein Kind leben, das noch keine zwölf Jahre alt ist, oder jemand, der pflegebedürftig ist. Ohne diese Voraussetzung besteht in der Regel kein Anspruch.
Außerdem muss es keine andere Person im Haushalt geben, die den Haushalt übernehmen kann. Wenn zum Beispiel ein gesunder Ehepartner zuhause ist, wird die Haushaltshilfe meistens nicht genehmigt. Die genauen Bedingungen hängen vom Einzelfall ab, deshalb lohnt es sich, direkt bei der BARMER nachzufragen.
Was brauchst du für den Antrag?
Bevor du den Barmer Antrag Haushaltshilfe stellst, solltest du einige Unterlagen zusammensuchen. Das macht den Prozess schneller und reibungsloser.
- Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe
- Deine Versichertennummer (auf deiner Krankenkassenkarte)
- Angaben zu den Personen im Haushalt, zum Beispiel Geburtsdaten der Kinder
- Informationen darüber, wer die Haushaltshilfe übernehmen soll (Fachkraft oder Privatperson)
Die ärztliche Bescheinigung ist dabei das Wichtigste. Ohne sie wird der Antrag nicht bearbeitet. Dein Arzt füllt aus, welche Tätigkeiten du nicht mehr erledigen kannst und wie lange die Hilfe voraussichtlich nötig ist.
So stellst du den Antrag bei der BARMER
Die BARMER bietet mehrere Wege an, um einen Antrag auf Haushaltshilfe zu stellen. Du kannst den Antrag online über das Portal „Meine BARMER“ einreichen. Das geht rund um die Uhr und ist oft die schnellste Methode. Alternativ kannst du das Formular herunterladen, ausfüllen und per Post einsenden oder in einer BARMER-Geschäftsstelle abgeben.
Für die Online-Option benötigst du einen Zugang zu „Meine BARMER“. Falls du noch kein Konto hast, kannst du dich dort registrieren. Nach der Anmeldung findest du unter dem Bereich für Formulare und Anträge auch den Antrag für die Haushaltshilfe.
Schritt für Schritt: So läuft der Antragsprozess ab
- Schritt 1: Geh zu deinem Arzt und bitte um eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe
- Schritt 2: Melde dich bei „Meine BARMER“ an oder lade das Antragsformular herunter
- Schritt 3: Fülle den Antrag vollständig aus, inklusive aller Angaben zu deinem Haushalt
- Schritt 4: Lade die ärztliche Bescheinigung hoch oder lege sie dem Formular bei
- Schritt 5: Reiche den Antrag ein und warte auf die Rückmeldung der BARMER
- Schritt 6: Nach Genehmigung kannst du eine Haushaltshilfe organisieren
Die BARMER bearbeitet den Antrag in der Regel zügig, besonders wenn alle Unterlagen vollständig sind. Im Notfall kann es auch schneller gehen, zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt.
Verlängerung des Antrags: Was musst du beachten?
Falls die Haushaltshilfe länger benötigt wird als ursprünglich beantragt, kannst du den Antrag verlängern. Dafür brauchst du erneut eine ärztliche Bescheinigung, die den weiteren Bedarf bestätigt. Auch die Verlängerung kannst du über „Meine BARMER“ oder schriftlich einreichen. Warte nicht bis zur letzten Minute, sondern stelle den Verlängerungsantrag rechtzeitig, damit keine Lücke in der Betreuung entsteht.
Wer übernimmt die Haushaltshilfe?
Die Haushaltshilfe kann von einer Fachkraft eines zugelassenen Pflegedienstes übernommen werden. In manchen Fällen akzeptiert die BARMER auch nahe Angehörige oder andere Privatpersonen als Haushaltshilfe, wenn keine professionelle Kraft verfügbar ist. Ob und in welchem Umfang das gilt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Frag bei der BARMER direkt nach, welche Option in deinem Fall möglich ist.
Wenn du eine Privatperson als Haushaltshilfe einsetzt, wird meistens ein anderer Satz erstattet als bei einer professionellen Fachkraft. Auch hier lohnt sich das direkte Gespräch mit der Krankenkasse, bevor du jemanden beauftragst.
Noch Fragen zum Antrag?
Wenn du unsicher bist, ob du Anspruch hast oder wie du den Antrag ausfüllen sollst, erreichst du die BARMER telefonisch oder über das Online-Portal. Die Mitarbeiter können dir direkt sagen, welche Unterlagen fehlen und wie es weitergeht. Ein kurzes Gespräch spart oft viel Zeit und Unsicherheit.
Den Barmer Antrag Haushaltshilfe zu stellen ist kein komplizierter Prozess, wenn du die nötigen Dokumente beieinanderhast und weißt, an welcher Stelle du sie einreichst.
Veelgestelde vragen
Kann ich den Antrag auf Haushaltshilfe auch ohne Online-Konto stellen?
Ja, du kannst den Antrag auf Haushaltshilfe bei der BARMER auch ohne Online-Konto stellen. Lade das Formular von der BARMER-Website herunter, fülle es aus und schicke es per Post oder gib es in einer Geschäftsstelle ab.
Was passiert, wenn ich keinen Kinderhaushalt habe, aber trotzdem Hilfe brauche?
Ohne Kind unter zwölf Jahren oder eine pflegebedürftige Person im Haushalt besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf Haushaltshilfe über die Krankenkasse. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder bestimmten Erkrankungen, können andere Regelungen gelten. Frag direkt bei der BARMER nach, ob dein Fall eine Ausnahme darstellt.
Wie lange dauert es, bis der Antrag genehmigt wird?
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt davon ab, wie vollständig die Unterlagen sind. Wenn alle Dokumente vorliegen, geht es oft innerhalb weniger Tage. Im Dringlichkeitsfall, zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, solltest du die BARMER telefonisch kontaktieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Haushaltshilfe vom Pflegedienst und einer Privatperson?
Eine Haushaltshilfe vom zugelassenen Pflegedienst wird direkt mit der BARMER abgerechnet. Bei einer Privatperson läuft das anders: Du zahlst erst und bekommst die Kosten dann erstattet, meistens in einem anderen Umfang. Kläre das vorher mit der BARMER, um Überraschungen zu vermeiden.

